Eine durch Michael Epping für seine Mandantin Katja Malsch (Buchautorin und Mitarbeiterin im Bundesministerium für Bildung und Forschung) betriebene Einstweilige Verfügung wurde in 2. Instanz vom 10. Senat des Kammergerichts zum überwiegenden Teil wieder aufgehoben. Zudem senkte der Senat den Streitwert für beide Instanzen auf 12.000,00 €, da Massenmedien nicht involviert waren. Der kompetente und uneigennützig handelnde Rechtsanwalt Epping betrieb das Verfahren ursprünglich zu einem Gegenstandswert von 25.000,00 €:

"Der vom Landgericht Berlin angesetzte Wert ist zu hoch und entspricht auch nicht dem Streitwertgefüge in Medien- und Äußerungssachen. Es ist in Rechnung zu stellen, dass das Verfahren ein äußerungsrechtliches ist; Massenmedien sind nicht involviert. Es geht in Bezug auf die Äußerungen zu Nr. 1 der Entscheidung um Vorgänge, die aufgrund des begrenzten Adressatenkreises und der von den Adressaten zu wahrenden Vertraulichkeit einen geringen Verbreitungsgrad hatten. Die größere Reichweite hat hier das aufgrund des Antrags zu 2. verhängte umfassende Kontaktverbot, das wegen seiner Auswirkungen und der durch den Ausspruch für die Vollstreckung gesetzten Risiken dasselbe Gewicht hat wie der gesamte Antrag zu 1., nämlich 6.000,00 Euro." 

In ihrer öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022 verkündete die Richterin Susanne Tucholski folgendes Urteil:

"Protokoll
aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Kammergerichts, 10. Zivilsenat, am Donnerstag, 15.09.2022 in Berlin

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 02.11.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 6 O 212/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels geändert:

Die einstweilige Verfügung vom 22.07.2021 wird in Bezug auf die folgenden Äußerungen aufgehoben:

1. 
(…)

„Ich muss als Mieterin nicht damit rechnen, seelisch, psychisch und letztlich auch körperlich angegriffen zu werden. Die schadhaften Aktivitäten der Gemeinde sollen sich nach ihrer eigenen Auffassung gerne im Verborgenen abspielen",

In alle Richtungen werden Lügen und Unwahrheiten über meine Person verbreitet, weil das kircheninterne System aus Mobbing, Schikane und Psychoterror mit mir an Grenzen stößt.",

(…)

2. die Leitungspersonen und/oder Vorgesetzte und/oder sonstige Mitarbeiter des Dienstherrn der Antragstellerin bezüglich der mit Schreiben vom 25.06.2021 erhobenen Vorwürfe bzw. mit Äußerungen in Bezug auf die Tätigkeit der Antragstellerin in der Ev, Luisen-Kirchengemeinde Berlin-Charlottenburg zu kontaktieren, sowie - wegen der maßgeblichen Verletzungshandlung - in Bezug auf das Wort „insbesondere“.

Hinsichtlich der aufgehobenen Passagen wird der auf Erlass einer einstweilige Verfügung gerichtete Antrag der Antragstellerin vom 20.07.2021 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin zu 7/12, die Antragsgegnerin zu 5/12."

Der gerichtliche Ausflug durch 2 Instanzen, Landgericht und Kammergericht Berlin, kostete Michael Eppings Mandantin am Ende ca. 7.000,00 € zzgl. vorgerichtlicher Abmahnkosten von max. ca. 1.400,00 €.

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