Aus einem Schreiben an Michael Epping vom 27.02.2023:
"Wir untersuchen den Umstand, dass Sie es an beiden Standorten (Berlin, Nürnberg) unterlassen, als Rechtsanwalt mit Außenwirkung aufzutreten. Auch dürften Sie bislang keine Genehmigung Ihrer Vermieter für die Ausübung Ihres Berufs in der eigenen Wohnung eingeholt geschweige denn erhalten haben. Aufgrund der geltenden Rechtslage, die, sofern Sie auf eine Außenwirkung bewusst verzichten, keine Mandanten störend zu sich in die Wohnung einladen und auch sonst mit Ihrer Tätigkeit nicht den Wohnbetrieb im Haus stören, streitet zu Ihren Gunsten. Was daran liegen dürfte, dass Ihre Tätigkeit, sofern Sie sich auf Telefonate und Schriftsätze am Schreibtisch beschränkt, mit einem simplen Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung verglichen werden kann und der Wohncharakter deshalb nicht automatisch aufgehoben ist. Ihre Vermieter wären nach Treu und Glauben mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sogar verpflichtet, Ihre anwaltliche Tätigkeit in der Wohnung zu dulden oder sogar zu genehmigen.
Anders gestaltet es sich m.E. bzgl. Ihres Google My Business Profils, denn Sie müssen eine gewisse Außenwirkung nachweisen, um ein gültiges Unternehmensprofil anlegen und repräsentieren zu können. Nach unserer Einschätzung ist dies jedoch nicht gegeben, da es keine äußeren Hinweise auf Ihre anwaltliche Tätigkeit gibt. Ihr Google My Business werden wir daher zur permanenten Löschung beantragen, da es irreführend ist."
Das Google My Business Profil des Rechtsanwalts ist derzeit gesperrt. Die Recherchen gingen aber noch tiefer, u.a. wurde ein Gespräch mit der Vermieterin des Rechtsanwalts für Berlin geführt:
"Ferner sind uns Umstände bekannt geworden, die darauf hindeuten, dass Sie sich auch anderen Personen gegenüber unehrlich, zumindest aber sehr zweifelhaft verhalten (haben).
Erstaunlich ist zunächst die Tatsache, dass Sie für die Wohnung, die Sie bereits seit dem Eintritt in Ihr Stundentendasein bewohnen, eine bescheidene Mieterhöhung von ca. 30,00 € pro Monat nur unter Vorbehalt akzeptieren. Ihre Überweisungen tätigen Sie deshalb auch nur unter Vorbehalt.
In der Wohnung unter Ihnen hat es in der Vergangenheit einen Wasserschaden gegeben. Den Fakten und der Logik nach zu urteilen, müsste das Wasser aus Ihrer Wohnung in die darunterliegende gedrungen sein, was Sie jedoch vehement abstritten. Da es in der Wohnung über Ihnen komplett trocken war, stellt sich die Frage, durch welche äußere Einwirkung die Wohnung unter Ihnen nun derart nass geworden und demzufolge beschädigt worden sein soll. Für die Schäden wollten weder Sie noch Ihre Versicherung aufkommen, wie Sie schriftlich mitteilten."
Am 20.02.2023 wurde Michael Epping zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert (bis 22.02.2023), die er aber verweigerte, ihm sei (trotz offiziellem Absender) nicht klar, in welcher Rolle man anfragen würde:
"Dass Sie fragen, in welcher Rolle wir unsere Anfragen an Sie richten, ist überflüssig und an den Haaren herbeigezogen, da Ihnen seit mind. 2 Jahren bekannt ist, dass das Unternehmen Buckminster NEUE ZEIT für alle selbst betriebenen Internetseiten (darunter fischerrr.de, gurkenanwalt-epping.de, kirchenmobbing.org) als Berichterstatter auftritt, und zwar öffentlich unter Angabe der Firmierung und dazugehöriger Kontaktinformationen. Sie wissen also sehr wohl, in welcher Rolle und Funktion wir anfragen."
Bild: Netzfund zu Otmarstr. 32, 90439 Nürnberg - St. Leonhard
18.03.2023: Das Profil war für ca. 3 Wochen gesperrt, vermutlich hat der Gurkenanwalt Interimsschilder an Briefkästen geklebt und Google somit vorgegaukelt, keine unausgeschilderte Wohnzimmerkanzlei zu betreiben.
